Bibtex

@InCollection{,
  Year    = "2019", 
  Title    = "E-Government", 
  Author    = "", 
  Booktitle    = "Gronau, Norbert ; Becker, Jörg ; Kliewer, Natalia ; Leimeister, Jan Marco ; Overhage, Sven (Herausgeber): Enzyklopädie der Wirtschaftsinformatik – Online-Lexikon",
  Publisher    = "Berlin : GITO",
  Url    = "https://wi-lex.de/index.php/lexikon/inner-und-ueberbetriebliche-informationssysteme/sektorspezifische-anwendungssysteme/oeffentliche-verwaltungen-anwendungssysteme-fuer/e-government/", 
  Note    = "[Online; Stand 4. November 2024]",
}

E-Government

Daniel Veit


Der Begriff E-Government bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im öffentlichen Sektor mit dem Ziel das Verhältnis zwischen öffentlichen Einrichtungen und Gesellschaft zu transformieren. Er bezieht sich einerseits auf die Durchführung von Verwaltungsprozessen („E-Administration“) sowie andererseits auf die Unterstützung von politischen Meinungs- und Willensbildungsprozessen („E-Democracy“) durch elektronische Medien.

Bereich E-Administration

Der Bereich der E-Administration umfasst dabei die elektronische Abbildung sowohl der Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung, als auch der Prozesse innerhalb der Verwaltung. Dieser wird in eine Evolution über vier Stufen eingeteilt: innerhalb der Informationsstufe (1) stellen öffentliche Einrichtungen Informationen im Internet bereit. In der Kommunikationsstufe (2) wird eine rechtlich unverbindliche Kommunikation mit der öffentlichen Einrichtung ermöglicht, z. B. E-Mail-Kommunikation oder Download von Formularen. Die Transaktionsstufe (3) ermöglicht in einzelnen abgegrenzten Vorgängen eine rechtsverbindliche Kommunikation, die vollständig elektronisch abgebildet wird, wie z. B. das Einreichen einer Steuererklärung. In der Transformations-/Integrationsstufe (4) werden Verwaltungsprozesse elektronisch durch standardisierte Schnittstellen über Behörden-, Landes- und Bundesgrenzen hinweg umgesetzt.

Bereich E-Democracy

Der Bereich E-Democracy umfasst zwei Gebiete; einerseits die Umsetzung von Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger und Unternehmen konkrete Gesetzesvorschläge und Entscheidungsvorlagen von öffentlichen Verwaltungen kommentieren sowie Anträge stellen können. Hierbei kann zwischen drei Stufen unterschieden werden. So stellt die Informationsstufe eine einseitige Beziehung zwischen Staat und Bürgern dar, in der der Staat als Produzent und Bereitsteller von Informationen auftritt. Unter Beratung (Konsultationsstufe) wird eine beiderseitige Beziehung verstanden, in der Informationen von politischen Institutionen bereitgestellt werden, auf die eine Rückmeldung von Seiten der Bürger erfolgt. Die Festlegung des Beratungsthemas und die konkrete Fragestellung obliegen der politischen Einrichtung. Eine partnerschaftliche Kooperation zwischen politischem Entscheidungsträger und Bürgern, in der die Bürger aktiv auf den Inhalt und die Struktur des politischen Entscheidungsprozesses Einfluss nehmen können, wird als aktive Beteiligung (aktive Partizipationsstufe) bezeichnet. Andererseits umfasst E-Democracy die elektronische Abbildung von Wahlen, die mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie umgesetzt werden. Hierbei kann im Wesentlichen zwischen Wahlcomputern und Internet-basierten Verfahren unterschieden werden. Wahlcomputer bieten die Möglichkeit die Stimmabgabe in der Wahlkabine und die spätere Stimmenauszählung durch elektronische Hilfsmittel zu vereinfachen und so erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen. Internet-basierte Verfahren ermöglichen Wählern die Stimmabgabe auch außerhalb von Wahlkabinen über eine Infrastruktur, die allerdings oftmals nicht vollständig (d.h. Ende zu Ende) sicher ist.


 

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