Bibtex

@InCollection{,
  Year    = "2019", 
  Title    = "KonTraG", 
  Author    = "Grüning, Prof. Dr. Michael", 
  Booktitle    = "Gronau, Norbert ; Becker, Jörg ; Kliewer, Natalia ; Leimeister, Jan Marco ; Overhage, Sven (Herausgeber): Enzyklopädie der Wirtschaftsinformatik – Online-Lexikon",
  Publisher    = "Berlin : GITO",
  Url    = "https://wi-lex.de/index.php/lexikon/informations-daten-und-wissensmanagement/grundlagen-der-informationsversorgung/compliance/kontrag/", 
  Note    = "[Online; Stand 21. November 2024]",
}

KonTraG

Michael Grüning


Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist ein Gesetz, das die Corporate Governance deutscher Unternehmen und den Informationsfluss zwischen Unternehmen und Unternehmenseigner verbessern soll.

Ziele

Mit Hilfe des im Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) versuchte der Gesetzgeber, die Corporate Governance deutscher Unternehmen insbesondere im Bereich der Risikovorsorge und den Informationsfluss zwischen Unternehmen und Unternehmenseignern zu verbessern.

Maßnahmen

Das KonTraG ändert als Artikelgesetz das Aktiengesetz und das Handelsgesetzbuch sowie eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen.

Erste wesentliche Neuerung ist die Einführung eines das gesamte Unternehmen umfassenden Risikomanagementsystems, mit dem „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ [BGBl 1998, Nr. 24, S. 787] können. Die Zweckmäßigkeit des Risikomanagementsystems ist auch im Prüfungsbericht zu thematisieren. Im gleichen Zuge wurde der verpflichtende Lageberichtsinhalt um die Berichterstattung über Risiken der künftigen Entwicklung erweitert.

Daneben erweitert das KonTraG Ausweispflichten im Jahresabschluss für das Eigenkapital, die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und wesentliche Beteiligungen. Die Publizitätspflichten im Konzernabschluss werden erheblich erweitert, indem Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung zu notwendigen Bestandteilen eines Konzernabschlusses werden.

Andere wichtige Änderungen betreffen die Durchführung von Hauptversammlungen, Mehrstimm- und Höchststimmrechte, die Normierungen des Informationsflusses zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Jahresabschlussprüfung.

Ähnlich dem Sarbanes-Oxley Act resultiert aus dem KonTraG aus Perspektive der Wirtschaftsinformatik eine gesetzlich erzwungene Ausweitung des Informationsangebots der Unternehmen zur Deckung einer vom Gesetzgeber vermuteten Informationsnachfrage der Kapitalmarktteilnehmer durch verpflichtende Konzernsegment  und Risikoberichterstattung sowie Veröffentlichung einer Konzernkapitalflussrechnung.

Aus der gesetzlichen Prüfungspflicht des Risikomanagementsystems folgt unmittelbar eine Prüfungspflicht für Teile der Informationssysteme im Controlling, so dass deren Grenzen zur traditionell extern zu begutachtenden Finanzbuchhaltung zunehmend verwischen. Vor dem Hintergrund der Compliance ist damit für beide Informationssysteme IT Governance von entscheidender Bedeutung [Book, Rudolph 2005, S. 55ff.]. Gleichzeitig formuliert der Gesetzgeber mit dem KonTraG für die betroffenen Unternehmen erstmalig einen konkreten, normativen Informationsbedarf für Informationen, die zur internen Unternehmenssteuerung genutzt werden.


Literatur

BGBl 1998, Nr. 24, S. 786-794.

Book, N.; Rudolph, D.: IT Risk Management – Sarbanes-Oxley & Co. als Motor der IT Sicherheit? In: Information Management & Consulting 20(2005), Nr. 2, S. 55-60.

Wiedmann, Harald: Was bewirkt das KonTraG? In: Coenenberg, Adolf G.; Pohle, Klaus (Hrsg.): Internationale Rechnungslegung, S. 213-230.

 

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