Als Plattform werden in erster Linie Hardware und Betriebssystem eines Computers bezeichnet. Anwendungsprogramme, die Funktionalitäten für andere Anwendungsprogramme zur Verfügung stellen, können ebenso als Plattform bezeichnet werden.
Eine Plattform stellt grundlegende Funktionalitäten für die Ausführung von Computerprogrammen bereit und schafft somit die Voraussetzung für deren Ausführung.
In der Informatik kann zwischen Hardwareplattform und Softwareplattform unterschieden werden.
Betrachtet man einen Rechner im Sinne einer Schichtenarchitektur unterteilt in eine Hardwareschicht, eine Betriebssystemschicht und eine Anwendungsschicht, werden in erster Linie die Hardware- bzw. Betriebssystemschicht als Plattform bezeichnet [vgl. Microsoft Press 2000, S. 552]. Neben der Hardware und dem Betriebssystem können auch Anwendungsprogramme als Plattform bezeichnet werden.
Auf Hardware-Ebene sind Prozessoren grundlegend für die Programmausführung. Prozessoren verfügen über einen fest definierten Satz elementarer Anweisungen (Maschinensprache), die von ihrem Steuer- und Rechenwerk ausgeführt werden können. Damit ein Programm vom Prozessor ausgeführt werden kann, muss es binär kodiert (d.h. als Bitfolgen – als Folgen von Nullen und Einsen) in die für den Prozessor verständlichen Elementarbefehle übersetzt werden (Maschinencode). Dabei kann Maschinencode für einen bestimmten Prozessor in der Regel nicht auf anderen Prozessoren ausgeführt werden und wird daher als “plattformspezifisch” bezeichnet [vgl. Deck und Neuendorf 2010, S.13f]. Die Größe der Bitfolgen – und damit Eigenschaften für die Programmausführung – ist durch die physikalischen Prozessoreigenschaften (Breite der Leitungen) bestimmt. Aktuell wird bei PCs zwischen 32-Bit und 64-Bit-Systemen unterschieden. Die Größe bestimmt z.B., wie viel Arbeitsspeicher für Programme genutzt (adressiert) werden kann.
Auf Betriebssystem-Ebene sind die effiziente Verwaltung und das Zur-Verfügung-Stellen der Rechnerressourcen (insbesondere CPU, Hauptspeicher und externe Speichermedien) grundlegend für die Ausführung von Anwendungsprogrammen. Das Betriebssystem stellt Funktionen zur Verfügung, mit denen ein Programm Zugang zu den vom Betriebssystem verwalteten Ressourcen bekommt (Beispiele siehe z.B. Windows API). Dabei ist das Betriebssystem eng mit der Hardware verbunden, auf welcher es ausgeführt wird [Tanenbaum 2009, S. 50] – z.B., ob es auf ein 32- oder ein 64-Bit-System ausgerichtet ist.
Auf Anwendungsprogramm-Ebene schaffen z.B. Plattformen wie Java und .Net Grundlagen für die Ausführung von (in Java bzw. mit .Net geschriebenen) Programmen, indem sie eine spezielle Ausführungsumgebung (Laufzeitumgebung) und Bibliotheken mit Programmkomponenten anbieten. Der Code der für Java bzw. .Net geschriebenen Programme wird dabei nicht direkt in den für den Prozessor verständlichen Maschinencode übersetzt, sondern Hardware/Betriebssystem-unabhängig in einen von der Laufzeitumgebung interpretierbaren Code [vgl. Ullenboom 2009, Kap. 1.3.1.].
Literatur
Deck, K.-G.; Neuendorf H.: Java-Grundkurs für Wirtschaftsinformatiker. 2. Aufl., Wiesbaden: Vieweg+Teubner Verlag, 2010.
Microsoft Press O.V., Computer-Fachlexikon mit Fachwörterbuch (deutsch-englisch/englisch-deutsch), Ausgabe 2000, Unterschleißheim: Microsoft Press Deutschland, 2000.
Tanenbaum, A. S.: Moderne Betriebssysteme, 3. Aufl., München : Pearson Studium, 2009.
Ullenboom, C.: Java ist auch eine Insel. Programmieren mit der Java Standard Edition Version 6. 8. Aufl., Bonn : Galileo Press, 2009